Sie sind hier: Startseite » ENERGIEAUSWEIS

ENERGIEAUSWEIS

Den Energieausweis für Gebäude gibt es in Europa schon einige Jahre, in Oberösterreich bereits seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999. Mit aktualisierten und neuen gesetzlichen Regelungen auf europäischer, Bundes- und Landesebene gibt es aber einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen, die ab 1. 7. 2013 gelten.

Was ist der Energieausweis?

ist eine Art Energie-“Typenschein“ für ein Gebäude
ist eine Urkunde und ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden und Wohnungen
macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden “sichtbar“
ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb - für Planer/innen & Errichter/innen, für Eigentümer/innen & Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen
zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
ist notwendig bei baubehördlichen Verfahren und bei Verkauf/Vermietung eines/er Gebäudes/Wohnung

Wann ist ein Energieausweis erforderlich?

bei Neubau, Zubau oder Umbau sowie bei einer größeren Renovierung eines Gebäudes
bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes oder Nutzungsobjektes/Wohnung
für Immobilien-Inserate in Druckwerken und elektronischen Medien
für den verpflichtenden Aushang von Energieausweisen

Was steht im Energieausweis für Wohngebäude?

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:
ein Deckblatt mit den vier wichtigsten Kennzahlen auf einen Blick (siehe nächste Seite)
den Heizwärmebedarf des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
den Warmwasser-Wärmebedarf
den Haushaltsstrombedarf
den Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes
den Endenergiebedarf des Gebäudes
den Primärenergiebedarf des Gebäudes (auch aufgeteilt auf erneuerbare und nicht erneuerbare Energie)
den Gesamtenergieeffizienzfaktor
die CO2-Emissionen des Gebäudes
Empfehlungen für Maßnahmen

Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:

den Kühlbedarf des Gebäudes
den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes

Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Typen benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.). Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m²)

Verpflichtender Aushang von Energieausweisen

Für alle Nicht-Wohngebäude der Gebäudekategorien 1 bis 12 mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche (beheizt, gekühlt) von mehr als 500 m², die starken Publikumsverkehr aufweisen (wie Ladengeschäfte, Einkaufszentren, Supermärkte, Gaststätten, Theater, Banken, Hotels etc.), sind die beiden ersten Seiten des Energieausweises an einer gut sichtbaren Stelle im Bereich des Haupteinganges auszuhängen, sofern ein Energieausweis vorhanden ist. Wenn Gebäude von Behörden genutzt werden, muss der Energieausweis im Bereich des Haupteinganges ausgehängt werden. Seit Juli 2015 gilt diese Aushangpflicht bereits ab einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 250 m².

Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden

Unabhängig vom Energieausweis gibt es eine Reihe von bautechnischen Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, z. B.:

Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)
Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf
Anforderungen an den Endenergiebedarf
Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden
Anforderungen an Luft- und Winddichtheit
die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von Wärmebrücken
ein Verbot von Elektro-Direktheizungen
Vorrang für alternative Systeme: beim Neubau und größerer Renovierung von Gebäuden muss vor Baubeginn die technische, ökologische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Einsatzes von hocheffizienten alternativen Systemen, sofern verfügbar, in Betracht gezogen, berücksichtigt und dokumentiert werden.

Die Kennzahlen im Energieausweis

Am Deckblatt im Energieausweis für Wohngebäude finden Sie folgende Kennzahlen:

HWB(SK)
Der Heizwärmebedarf (HWBSK) beschreibt den erforderlichen Energiebedarf am Standort eines Gebäudes, um in einem Gebäude eine Raumtemperatur von 20°C herzustellen bzw. zu erhalten.
(SK) ... Standortklima

PEB(SK)
Der Primärenergiebedarf (PEBSK) des Gebäudes schließt die gesamte Energie für den Bedarf im Gebäude, einschließlich des Aufwandes für Herstellung und Transport des jeweiligen eingesetzten Energieträgers, mit ein. Der Primärenergiebedarf ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Energieflusses und kann zur Verbesserung der Effizienz der Energieversorgung und zur Auswahl eines Energieträgers herangezogen werden.

CO2 (SK)
Diese Kennzahl stellt die gesamte dem Endenergiebedarf zuzurechnenden Kohlendioxidemissionen einschließlich jener für Transport und Erzeugung eines Energieträgers sowie aller Verluste dar.

f (GEE)
Der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) beschreibt die Effizienz des Gebäudes inkl. der haustechnischen Anlagen. Diese Kennzahl setzt den Endenergiebedarf eines Gebäudes in Beziehung zu einem Referenzwert (entspricht dem Stand der Bautechnik von 2007). Je kleiner dieser Wert ist, umso effizienter ist das Gebäude in seiner Gesamtheit. Ein Haus der Energieeffizienzklasse A++ hat z. B. einen Faktor unter 0,55, ein schlecht gedämmtes, nicht saniertes Gebäude liegt bei einem Wert größer 2,5. Ein Gebäude nach der Bautechnikgesetzgebung 2007 gebaut, mit Referenzheizanlage, entspricht einem fGEE von 1 (100 %).

Brutto-Grundfläche: konditionierte (z.B. beheizte) Fläche entsprechend der Definition in der ÖNORM B 1800 und OIB-Leitfaden.

Bezugs-Grundfläche: 80% der Brutto-Grundfläche (bei Wohngebäuden); Rechengröße zur Bestimmung der haustechnischen Verluste.

Die Kompaktheit (A/V) ist ein Wert, der von Größe und Form des Gebäudes abhängt (“OberflächenVolumsverhältnis“) und den Grenzwert für den spezifischen Heizwärmebedarf (HWB) bestimmt. Der Kehrwert ist die sog. “charakteristische“ Länge (lc).

Zur Berücksichtigung des Standortklimas wird Österreich in sieben Klimaregionen eingeteilt. NF bedeutet “Klimaregion Nord-Föhngebiet“, außerdem gibt es in Oberösterreich noch die “Region Alpine Zentrallage“ sowie “Region Nord“.

Heiztage sind jene Tage, an denen die mittlere Außentemperatur unterhalb der Heizgrenze liegt. Mit den Heizgradtagen wird das Standortklima genauer beschrieben: je höher die Zahl der Heizgradtage, desto kälter ist es.

Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) wird standortunabhängig auf Basis eines angenommenen österreichweiten Durchschnittsklimas (Referenzklimas) und standortbezogen (pro m2 beheizter Brutto-Grundfläche) berechnet.

Der HWB-Grenzwert, der gemäß Baugesetz mindestens erfüllt werden muss.

Der Warmwasserwärmebedarf (WWWB) bezeichnet den durchschnittlichen Norm-Energiebedarf für Warmwasser.

Mit dem Heiztechnikenergiebedarf (HTEB) werden die Energieverluste der Heizanlage berücksichtigt.

Der Heizenergiebedarf (HEB) ist der Endenergiebedarf, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist.

Der Haushaltsstrombedarf (HHSB) wird mit einem durchschnittlichen genormten Wert angegeben.

Der Endenergiebedarf (EEB) ist jene Energiemenge, die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung, Warmwasser und Strom zugeführt werden muss. Wichtig für Energiekosten.


Der Energieausweis muss von einer qualifizierten und befugten Person erstellt werden.